Versteigerungsbedingungen/AGB

Der Auktionator handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist öffentlich.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind nicht als Garantieerklärungen hinsichtlich der Beschaffenheit zu verstehen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist seine Mängelansprüche gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel für den Zuschlag bestehen. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt oder aufrecht erhalten bleibt.
Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Auktionator.
Auf den Zuschlagpreis wird eine Aufgeld von 24% für Zuschläge bis 250 € sowie 19 % für Zuschläge ab 251 € zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer (auf das Aufgeld) erhoben.
Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Im übrigen kann der Auktionator bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion noch einmal versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionators aufzukommen hat.
Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, erfolgt sie auf seine Kosten und Gefahr.

Es gilt deutsches Recht. sollte einer der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sin, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Jens Scholz - Von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Europäische Druckgrafik 16.-20. Jahrhundert.

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